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Offener Brief

Kreisübergreifend bis zu 22 Windkraftanlagen



Die Bürgerinitiative Lebenswerter Haistergau e.V. hat an den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) eine Stellungnahme im Rahmen der zweiten Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplanes Energie gerichtet. Ihre Stellungnahme hat die Bürgerinitiative auch der Bildschirmzeitung zukommen lassen mit der Bitte, diese zu veröffentlichen. Da sie von allgemeinem Interesse ist, kommen wir dem Ersuchen nach und publizieren die Einlassung in unseren Ausgaben “Der Waldseer” und “Der Wurzacher” ungekürzt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Stellungnahme zur Abwägung unserer Einwände (zum Regionalplan in der Fassung der 1. Offenlage; Anm. d. DBSZ-Red.) ist aus unserer Sicht nicht zufriedenstellend und lässt eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten vermissen. Die pauschale „Kenntnisnahme“ und „teilweise Berücksichtigung“ unserer fundierten Anregungen stellt keine angemessene Reaktion dar, sondern wirkt wie eine oberflächliche Abfertigung ohne echten Willen zur Konfliktlösung. Wir fordern Sie daher eindringlich auf, die Vorrangflächen 436-007 und 436-019 ersatzlos aus der Regionalplanung zu streichen. Im Folgenden möchten wir unsere Kritikpunkte nochmals verdeutlichen:

1. Unzureichende Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange

Die von uns eingereichten Daten zu windkraftsensiblen Arten, darunter Schwarzstorch, Kiebitz, Zwergdommel, Rotmilan und zahlreiche weitere geschützte Vogelarten sowie Fledermäuse, wurden offensichtlich nur oberflächlich geprüft. Ihr Verweis auf den Fachbeitrag Artenschutz der LUBW zeigt, dass Sie sich ausschließlich auf landesweite Datengrundlagen stützen, während lokale Beobachtungen und Studien ignoriert werden. Dies ist nicht akzeptabel, da gerade regionale Besonderheiten entscheidend für die Bewertung der ökologischen Auswirkungen sind.

Die Aussage, dass Konflikte „räumlich entzerrt“ wurden, ist schlichtweg falsch. Die verbleibenden Vorrangflächen liegen weiterhin in unmittelbarer Nähe zu hochsensiblen Gebieten wie dem Wurzacher Becken und dem Weiten Ried. Diese Gebiete sind essenziell für den Erhalt der Biodiversität und dürfen nicht durch Windkraftanlagen gefährdet werden.Sie haben willkürlich den Rohrsee aus dem Wurzacher Becken herausbezeichnet durch Ihre seltsame und widersinnige Neuabgrenzung, obwohl das Wurzacher Becken eine geologische Sensation ist, die von Moränerücken sanft umrahmt und abgegrenzt wird wie der Haistergau auch!!

Ab 20 WEA sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen … Hier sind über die Kreis- und Regionalverbandsgrenze 22 WEA angedacht!

Nach Anlage 1 zum UVPG besteht bereits ab 20 WEA eine Pflicht zur Durchführung einer umfassenden UVP. Die kumulative Betrachtung mehrerer Projekte über Verwaltungsgrenzen hinweg ist verpflichtend (§ 8 UVPG)!

Sie geben zu, dass Schlafplatzansammlungen und Zugkonzentrationskorridore von Vögeln nicht vom Fachbeitrag erfasst werden. Nach EU-Recht besteht aber immer noch das Tötungsverbot. Hier sind die Verdichtungsräume nicht erst seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten erfasst – siehe Gutachten Klaus Bommer. Die Missachtung des Tötungsverbots nach Art. 5 Buchst. a Vogelschutzrichtlinie bzw. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist rechtswidrig. Hier würden WEA zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos führen, zumal die zwei von Laoco direkt vor den Waldrandhorsten im Offenland vorbescheidet sind! Dies stellt einen Verstoß gegen das Signifikanzkriterium des sogenannten Signifikanzschwellenkonzepts dar, das bei streng geschützten Vogelarten anzuwenden ist.

Die Öffentlichkeit wird pauschal auf nachgelagerte Baugenehmigungsverfahren verwiesen, obwohl durch die Ausweisung als Vorrangfläche bereits eine Vorentscheidung mit Rechtswirkung getroffen wird. Damit wird faktisch der Artenschutz ausgehebelt, was mit höherrangigem Umweltrecht nicht vereinbar ist!

2. Missachtung des Potenzials für Wiedervernässung

Das Weite Ried ist eine drainierte Moorfläche mit hohem Potenzial für Wiedervernässungsmaßnahmen. Diese könnten nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch seltenen Arten einen sicheren Lebensraum bieten. Ihre Entscheidung, dieses Gebiet als Vorrangfläche für Windenergie auszuweisen, ist daher nicht nachvollziehbar und widerspricht den Zielen des Natur- und Klimaschutzes.

3. Ignoranz gegenüber der Bedeutung des Landschaftsbildes

Der Haistergau ist ein bedeutendes Naherholungsgebiet für die Bevölkerung von Bad Waldsee und Umgebung. Die geplanten Windkraftanlagen würden das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen und die Erholungsfunktion dieses Gebiets erheblich schmälern. Ihre lapidare Aussage, dass moderne Windenergieanlagen „weithin sichtbar“ seien, zeigt eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber den berechtigten Interessen der Menschen vor Ort.

4. Vorsorgeprinzip

Abstand von WEA zu WEA: 900 m – damit die Druckpulse nicht die Anlagen beschädigen. Aber für Menschen sollen 600 m ausreichen? Nach aktuellen Empfehlungen der WHO zu Lärm- und Gesundheitsauswirkungen sollten Mindestabstände zur Wohnbebauung angepasst werden. Der Planungsträger muss dies gemäß dem Vorsorgeprinzip nach § 1 BImSchG berücksichtigen. Im Kreis Böblingen sind schon 900 m Abstand zur Wohnbebauung vorgesehen – und dort werden 1200 m Abstand gefordert!

 5. Wasserschutz

Wasserschutzgebiete werden ignoriert, obwohl die Austrocknungsgefahr durch WEA durch mehrere Studien belegt ist. (Immerhin bezieht die Gemeinde Eberhardzell Wasser, das sich im Haistergau sammelt.) Hier liegt eine potentielle Beeinträchtigung der hydrogeologischen Verhältnisse in Trinkwasserschutzgebieten vor, was gegen § 52 WHG verstoßen könnte.

Und Europa weist weltweit die schnellste Temperaturerhöhung auf, wie wir beim Vortrag von Manfred Brugger am 3.4.25 in der Turnhalle Haisterkirch erfahren durften … Dies unterstreicht die Bedeutung der Klimaanpassung – aber nicht um jeden Preis auf Kosten der Biodiversität und Wasserressourcen.

Von der Gefahr durch Einbringen von PFAS in Futter- und Lebensmittel und Auslaufen von Getriebeölen bei Unfällen ganz zu schweigen …

Diese Risiken müssen in einer Umweltverträglichkeitsstudie umfassend berücksichtigt werden (§ 6 UVPG).

 6. Rechtliche Versäumnisse

Ihre Abwägung verstößt aus unserer Sicht gegen § 7 Abs. 2 ROG sowie § 2 EEG, da sie keine umfassende Berücksichtigung aller relevanten Belange gewährleistet. Darüber hinaus ignorieren Sie die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 44 und 45 BNatSchG) sowie internationale Verpflichtungen wie die Aarhus-Konvention. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie unsere Einwände lediglich zur Kenntnis nehmen und größtenteils ignorieren.

7. Landesverteidigung

Ist eigentlich schon geprüft, wo die Bundeswehr künftig die Landesverteidigung üben wird, wenn der Haistergau nicht mehr wie bisher für nächtliche Hubschrauberflüge zur Verfügung steht? Und für Bundeswehrübungen an mehreren Tagen ebenso wie bisher? Die Belange der Landesverteidigung sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zwingend zu berücksichtigen, insbesondere wenn militärische Übungsgelände betroffen sind.

 8. Forderungen

Angesichts der oben genannten Punkte fordern wir:

  1. Die ersatzlose Streichung der Vorrangflächen 436-007 und 436-019 aus dem Regionalplan.
  2. Eine unabhängige Prüfung der lokalen naturschutzfachlichen Daten durch externe Fachgutachter.
  3. Die Priorisierung von Maßnahmen zur Wiedervernässung des Weiten Rieds als Klimaschutzmaßnahme und Lebensraum für bedrohte Arten.

Sollten Sie weiterhin darauf bestehen, unsere fundierten Einwände zu ignorieren und stattdessen eine Planung durchzusetzen, die sowohl ökologisch als auch sozial unverantwortlich ist, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Hagenlocher, Bad Waldsee-Haisterkirch (1. Vorsitzende der Bürgerinitiative Lebenswerter Haistergau e.V.)

Leserbriefe sind Meinungsäußerungen. Auch Stellungnahmen von Akteuren mit zielgerichteter Interessenslage – wie im vorliegenden Fall – können Meinungsbestandteile enthalten. Die Redaktion der Bildschirmzeitung akzeptiert ein breites Spektrum an Meinungen. Nicht veröffentlich werden extremistische, persönlichkeitsverletzende oder offensichtlich wahrheitswidrige Äußerungen.

Bevorzugt veröffentlichen wir Leserbriefe zu lokalen und regionalen Themen. Aber auch Äußerungen zu allgemeinen Themen, die die hiesige Leserschaft bewegen, werden gerne entgegengenommen.




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