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Leserbrief

Die Allgäu GmbH als Vorbild? 



Ich war am 10. 11. anwesend, als der CDU-Antrag trotz des leidenschaftlichen Einsatzes des Oberbürgermeisters angenommen und mit lautem Applaus willkommen geheißen wurde. Da das Biosphärengebiet nun leider Geschichte ist, wollte ich mich in diesem Leserbrief einem Thema widmen, das gestern aufkam: die Allgäu GmbH. 

Während des letzten Schlagabtausches am Montagabend wurde die Allgäu GmbH als Beispiel für eine privatwirtschaftliche Initiative genannt, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1995 (als Allgäu Initiative Gbr mit den Gründungsgesellschaftern der Landkreise Ober- und Ostallgäu, Lindau und den Städten Kaufbeuren, Kempten, Lindenberg et al. gegründet) einen Namen gemacht und sich als Marke etabliert hat. Die Geschäftsführung hat die Industrie- und Handelskammer Schwaben übernommen. Um am Ball zu bleiben für die weitere Entwicklung der Region, damit es nicht zum Stillstand oder sogar möglichen wirtschaftlichen Abschwung kommt, wollte ich hier die Möglichkeiten erörtern, die noch für Bad Waldsee und Umgebung in Frage kommen könnten. 

Wenn, wie die Allgäu GmbH am Anfang, es erstmal um die Initiative an sich geht und eine GbR gegründet werden soll, dann gibt es Folgendes zu beachten: 

Ein Startkapital ist nicht notwendig und die Gründung ist schnell und einfach. Verluste könnten mit anderen privaten Einkünften verrechnet werden. Wenn es jedoch schiefgeht, dann wird mit dem Privatvermögen gehaftet, was, übertragen auf die Landkreise und Städte, vermutlich dann das eigene Budget/Vermögen betrifft. Bei starken Wachstum muss es hingegen in eine andere Rechtsform umgewandelt werden. Wenn von Anfang an mehr geplant ist, dann lohnt sich diese Vorgehensweise eher nicht, weil die Umwandlung in zum Beispiel eine GmbH sehr aufwendig ist.

Kommen wir nun zur GmbH. Hier ist ein Startkapital von 25.000 € notwendig, mindestens die Hälfte muss bei einer Bareinlage am Stichtag der Gründung vorhanden sein. Die Formalitäten allein bis zur Gründung kosten 1000 bis 3.000 € (Quelle: IHK MÜnchen). Das Startkapital kann aber auch als Sacheinlage aufgebracht werden. Ein Vorteil an der GmbH ist, dass mit dem Vermögen des Unternehmens gehaftet wird und nicht mehr mit dem Privatvermögen. Die Buchhaltung ist hier jedoch aufwendig. Werden jedoch gemeinnützige Zwecke verfolgt, eignet sich diese Rechtsform nicht. Bei der Biosphäre ging es ja nicht nur darum, bestehende Schutzgebiete zu festigen, sondern auch eine nachhaltige Entwicklung zu fördern durch Fördergeld (wie es bereits die Biosphäre Schwäbische Alb seit 2008 tut). 

Dann also die gGmbH: Ähnlich wie bei der GmbH ist hier ein Startkapital von 25.000 € notwendig, dafür hat sie den Status der Gemeinnützigkeit, wodurch keine Körperschafts- und Gewerbesteuer anfällt. 
Hier erfolgt ebenfalls ein Eintrag ins Handelsregister und eine Gewerbeanmeldung. Der Gesellschaftsvertrag, der über die Gemeinnützigkeit entscheidet, sollte aber durch einen Experten erfolgen, wie es die Website deutsches-ehrenamt erklärt. Im Gegensatz zur GmbH gilt hier die Gemeinwohlorientierung, das heißt, der Gewinn muss ohne Ausnahme in die gemeinnützigen Ziele, die im Gesellschaftsvertrag angegeben worden sind, einfließen. Damit all dies so funktioniert, muss aber das Finanzamt die Gemeinnützigkeit feststellen. 

Dies gibt hoffentlich einen ersten guten Einblick für jene, die sich weiterhin für Möglichkeiten erkundigen möchten, um umwelt- und sozialpolitische Ziele zu verfolgen, die sich dann auch positiv auf die Wirtschaft in unserer Region auswirkt. Des Weiteren empfehle ich die “Meilensteine 1995 – 2020” der Allgäu GmbH zu lesen, es war nämlich ein langjähriger Prozess, bis die Allgäu GmbH zu dem wurde, was sie heute ist. Wenn es so hastig wie beim Bürgerbus umgesetzt würde, wo Menschen, die auf Rollstühle angewiesen sind, im Regen stehengelassen wurden, dann ist es kontraproduktiv. 
Thomas Müller, Engetweiler

Anm. d. DBSZ-Red.: Leserbriefe sind Meinungsäußerungen. Die Redaktion der Bildschirmzeitung akzeptiert ein breites Spektrum an Meinungen. Nicht veröffentlich werden extremistische, persönlichkeitsverletzende oder offensichtlich wahrheitswidrige Äußerungen.

Bevorzugt veröffentlichen wir Leserbriefe zu lokalen und regionalen Themen. Aber auch Meinungsäußerungen zu allgemeinen Themen, die die hiesige Leserschaft bewegen, werden gerne entgegengenommen.




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