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Leserbrief

Ein Dienst an der Region



Zur Diskussion um das geplante Biosphärengebiet

Das geplante Biosphärengebiet Allgäu/Oberschwaben wird derzeit kontrovers diskutiert. Eine besondere Brisanz erhält das Thema dadurch, dass ein mögliches negatives Votum des Bad Wurzacher Gemeinderates zum Biosphärengebiet eine Signalwirkung auf andere Kommunen in der Suchkulisse hätte mit der möglichen Folge, dass, wenn auch andere Kommunen dem Votum von Bad Wurzach folgen, das Gesamtprojekt insgesamt gefährdet ist.

Die Allianz aus Großgrundbesitzern und Bauernverband versucht über eine breit angelegte Kampagne, das Biosphärengebiet zu verhindern. Ihre Argumentation beruht auf gezielten Falschinformationen und Befürchtungen.  Die meisten Ängste sind völlig unbegründet, können aber von den Befürwortern des Biosphärengebiets nur schwer zufriedenstellend entkräftet werden.

Ängste und Befürchtungen waren noch nie kluge Ratgeber. Sie dürfen nicht dazu führen, dass wir den Blick auf das Ganze verlieren und den Nutzen eines Biosphärengebietes für die Stadt und die Region ausblenden.

Orientieren wir uns an nachprüfbaren Fakten. Die Erfahrung aus anderen Biosphärengebieten zeigt, dass der Tourismus, die Landwirtschaft und der Natur-/Umweltschutz die größten Profiteure eines Biosphärengebiets sind. Hinter dem Programm der UNESCO steht das Ziel, eine Region in der Zusammenschau von Ökologie, Wirtschaft und der Gesellschaft nachhaltig zu entwickeln. Ausdrücklich steht der Mensch im Mittelpunkt des Programms. Es stünde der Zielsetzung der UNESCO diametral entgegen, wenn eine gesellschaftliche Gruppe wie etwa die Landwirtschaft der Verlierer dieses Programms wäre.

Ein Biosphärengebiet ist keine Behörde, die reguliert, Verbote ausspricht oder unnötig Bürokratie verursacht. Ein Biosphärengebiet greift nicht in die kommunale Planungshoheit ein, verhindert kein Bau-/Gewerbegebiet, sie enteignet niemanden, sie führt keine neuen Gesetze ein und jeder Grundbesitzer kann so wie bisher seinen Grund und Boden bewirtschaften. Die Geschäftsstelle eines Biosphärengebiets hat keine hoheitlichen Befugnisse.

Schauen wir auf die Schwäbische Alb mit ihrem erfolgreich arbeitenden Biosphärengebiet. Dort wollen zahlreiche Kommunen Teil des Biosphärengebiets werden. Selbst große Städte wie Ehingen und Reutlingen sehen die Vorteile, die ein Biosphärengebiet bringt, und wollen dabei sein. Wenn einer der vorgenannten Sachverhalte nicht stimmen würde, würde mit Sicherheit keine Kommune auf der Schwäbischen Alb die Lust verspüren, dem dortigen Biosphärengebiet beizutreten.

Ein Biosphärengebiet mit seiner Geschäftsstelle versteht sich als Dienstleiter für die Region. Es unterstützt alle guten Ideen und Projekte in der Gebietskulisse, die den Anspruch haben, die Kommunen oder die Region nachhaltig weiterzubringen. Wenn also eine Kommune ein Gewerbe- oder Baugebiet ausweist, dann wird dieses nicht verhindert, sondern die Geschäftsstelle unterstützt das Vorhaben etwa durch die finanzielle Förderung von Komponenten im Sinne der Nachhaltigkeit wie Geringhalten des Versiegelungsgrades, nachhaltige Energie- und Wärmekonzepte, Fassadenbegrünung, Blühflächen oder die Anbindung an den ÖPNV.

Biosphärengebiete sind laut dem Bundesnaturschutzgesetz eine Naturschutzkategorie. De facto verstehen sich Biosphärengebiete aber als Regionalentwicklungsprojekte. Das besondere ist, dass die Projekte nicht von übergeordneten Instanzen wie dem Land aufoktroyiert werden, sondern von den lokalen Akteuren in der Region entwickelt werden. Das Land stellt Fördermittel für die Realisierung von Projekten mit dem Anspruch der Nachhaltigkeit bereit. Man muss in diesem Zusammenhang wissen, dass Biosphärengebiete Aushängeschilder eines jeden Bundeslandes sind. Ein Scheitern von Projekten ist nicht gewünscht, deshalb sind Biosphärengebiete sehr gut mit Finanzmitteln ausgestattet. Nur 30 Prozent der Kosten vor Ort tragen die Landkreise und die Kommunen. Über die Etablierung von Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft und Einnahmen aus dem Tourismus, der Gastronomie und durch die Generierung von Arbeitsplätzen amortisieren sich diese Kosten rasch.

Nachhaltigkeit ist das Gebot unserer Zeit

Machen wir uns nichts vor. Die Transformation aller gesellschaftlichen Bereiche hin zur Nachhaltigkeit bleibt die drängendste umweltpolitische Herausforderung. Dies betrifft auch bzw. in allererster Linie die städtebaulichen Projekte der nächsten Jahre. Hinzu kommen die angespannten Haushalte vieler Kommunen. Wie gut wäre es, Bad Wurzach hätte mit dem Förderinstrument Biosphärengebiet ein dauerhaftes und gut ausgestattetes Finanzierungsinstrument, um sinnvolle Projekte nachhaltig umzusetzen.

Biosphärengebiete sind auch Experimentier- und Forschungslabore. Innovative, bundesweit bedeutende Energie- und Nachhaltigkeitsprojekte werden bevorzugt in Biosphärengebieten erprobt. Ich könnte mir hier ein millionenschweres Forschungsprojekt vorstellen dergestalt, mit dem Bau eines Elektrolyseur  und der Erzeugung von grünem Wasserstoff energieintensive Bad Wurzacher Unternehmen beim Umstieg auf regenerative Energien zu unterstützen.

Biosphärengebiete sind vor allem Marken und Tourismusdestinationen. Als „weicher“ Standortfaktor können sie Unternehmen bei der Anwerbung von Fachkräften unterstützen. Und vielleicht zieht es auch Ärzte in die Stadt, so dass auch ich bald wieder einen Hausarzt habe. Die Marke Biosphärengebiet ist positiv besetzt und trägt zum Image der Stadt und seiner Unternehmen bei.

UNESCO steht vor allem für Bildung, Kultur und Soziales. Ein Biosphärengebiet stärkt das Naturschutzzentrum in seiner Bildungsarbeit und Schulen können sich als Biosphärenschulen oder -kitas in der Bildungslandschaft ein neues Profil geben. Freuen dürften sich auch die Vereine und Vereinigungen im Bereich der Heimatpflege und Kulturarbeit. Das Ehrenamt wird gestärkt und notwendige Investitionen in Vereinsheime, Fasnetshäser, Backöfen und die Restaurierung von sakralen und historischen Kleindenkmalen wie Bildstöcke und Kapellen können ermöglicht werden.

Biosphärengebiete verhindern nicht, sie ermöglichen!

Diese wenigen Beispiele sollen aufzeigen, inwieweit Biosphärengebiete nutzenstiftend für die Stadt und die Region wirken können. Biosphärengebiete verhindern nicht, sie ermöglichen!

Die Ausstiegsklausel

Und mit der Ausstiegsklausel, also der Möglichkeit, dass Kommunen aus dem Biosphärengebiet wieder austreten können, was übrigens weltweit einmalig ist, sollte es dem Gemeinderat leichter fallen, diesem wichtigen Instrument in der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes zuzustimmen.
Dr. Siegfried Roth, Bad Wurzach (Leiter des Naturschutzzentrums Wurzacher Ried)

Anm. d. DBSZ-Red.: Leserbriefe sind Meinungsäußerungen. Die Redaktion der Bildschirmzeitung akzeptiert ein breites Spektrum an Meinungen. Nicht veröffentlich werden extremistische, persönlichkeitsverletzende oder offensichtlich wahrheitswidrige Äußerungen.

Bevorzugt veröffentlichen wir Leserbriefe zu lokalen und regionalen Themen. Aber auch Meinungsäußerungen zu allgemeinen Themen, die die hiesige Leserschaft bewegen, werden gerne entgegengenommen.




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